Therapie

  • Unterstützung zur Unterbringung des Kindes in einem geeigneten Kindergarten oder Schule, Zugang zum familienentlastenden Dienst, Hausfrühförderung, in Kooperation mit dem Jugendamt
  • Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
  • Beratung und Information zu Rechtsfragen und behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen, Hilfe zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen
  • Beantragen von Behindertenausweisen und Pflegegeld usw. (BSHG, Krankenkasse, Pflegekasse)
  • Familienberatung zur Stärkung erzieherischer Kompetenz und familiärer Ressourcen, Vermeidung sozialer Isolation, Alltagsbewältigung (Familien-, Paar- und Einzelgespräche nach systemischem, familientherapeutischem Konzept, Runde-Tisch-Gespräche, Hausbesuche, Besuche in beteiligten Institutionen)
  • Niedrigschwelliger Zugang zur Elternberatung bei eingeschränktem Problembewusstsein (Kinderschutz)
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