- Unterstützung zur Unterbringung des Kindes in einem geeigneten Kindergarten oder Schule, Zugang zum familienentlastenden Dienst, Hausfrühförderung, in Kooperation mit dem Jugendamt
- Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
- Beratung und Information zu Rechtsfragen und behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen, Hilfe zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen
- Beantragen von Behindertenausweisen und Pflegegeld usw. (BSHG, Krankenkasse, Pflegekasse)
- Familienberatung zur Stärkung erzieherischer Kompetenz und familiärer Ressourcen, Vermeidung sozialer Isolation, Alltagsbewältigung (Familien-, Paar- und Einzelgespräche nach systemischem, familientherapeutischem Konzept, Runde-Tisch-Gespräche, Hausbesuche, Besuche in beteiligten Institutionen)
- Niedrigschwelliger Zugang zur Elternberatung bei eingeschränktem Problembewusstsein (Kinderschutz)
Gedruckt am 23.04.2024